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Juristische Übersetzungen

Unsere juristischen Fachübersetzer verfügen neben der sprachlichen Qualifikation (Sprach- oder Übersetzungsstudium) auch über eine weitergehende fachliche Spezialisierung in den einzelnen Fachgebieten der Rechtwissenschaft - Privatrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht sowie internationales Recht - und deren Unterfachgebiete – Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Wettbewerbs- und Urheberrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, internationales Privatrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht und Europarecht.

Vor allem übersetzen wir Verträge, Vereinbarungen sowie Anwaltsschriftsätze. Aber auch gerichtliche Entscheidungen, juristische Gutachten, allgemeine Korrespondenz.
Die Übersetzungen werden von unseren Fachübersetzern sorgfältig bearbeitet, inhaltlich exakt und sprachlich korrekt in die Zielsprache übertragen.

Jeder Fachübersetzer ist zu strikter Geheimhaltung verpflichtet. Informationen über die bearbeiteten Unterlagen dürfen an keinen Dritten gelangen.

Die ständige Weiterbildung der Übersetzer und die Bearbeitung nach dem Zielland- und dem 5-Augen Prinzip sind weitere Garantien für unsere einwandfreien Übersetzungen.