AGB der LEGINDA GmbH

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungsdienstleistungen

  1. Allgemeines

1.1 Die LEGINDA GmbH betreibt ein Webportal zur Bestellung professioneller Übersetzungen aller Fachbereiche. Die nachstehenden Vertragsbestimmungen (AGB) gelten für sämtliche über die Online-Übersetzungs-Plattform der LEGINDA GmbH, Bleichstraße 27, 66111 Saarbrücken (nachfolgend: LEGINDA) unter der Domain www.leginda.de abgeschlossenen Verträge mit dem KUNDEN (nachfolgend: KUNDE).

1.2 Diese AGB enthalten spezielle Regelungen für KUNDEN, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind (nachfolgend: UNTERNEHMER). Diese speziellen Klauseln für den geschäftlichen Verkehr sind durch eine explizite Bezugnahme auf UNTERNEHMER gekennzeichnet und gelten nicht für Geschäfte mit Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB.

1.3 Der Anwendung sämtlicher anderslautender AGB des KUNDEN wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, dass LEGINDA sie im Einzelfall explizit anerkennt.

  1. Vertragsschluss

2.1 Der KUNDE erhält nach Registrierung auf der Homepage von LEGINDA unter www.leginda.de einen Zugang zu seinem persönlichen Kundenportal (nachfolgend Account). Der Kunde wählt beim Registrierungsvorgang ein Passwort. Mit seiner E-Mailadresse und dem Passwort kann er sich in seinen Account einloggen. Die Zugangsdaten sind vom Kunden vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

2.2 LEGINDA bietet verschiedene Übersetzungsarten an. Der KUNDE kann den Bestellvorgang durch Anklicken den Buttons „Angebot anfordern“ einleiten und sodann eine Übersetzungsart bzw. Auftragsart auswählen. Die Darstellung der Produkte stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den KUNDEN dar.

2.3 Der Kunde kann zwischen einer Übersetzung durch einen Übersetzer und einer neuromaschinellen Übersetzung ohne Beteiligung eines Übersetzers wählen. Folgende Auftragsarten stehen dem KUNDEN zur Verfügung:

  • Einfache Übersetzung
  • Korrektorat
  • Übersetzung mit Korrektorat
  • Übersetzung mit Lektorat
  • Einfache Beglaubigung
  • Beglaubigte Übersetzung
  • Neuronale maschinelle Übersetzung
  • Neuronale maschinelle Übersetung mit Postediting

2.4 Nach Auswahl der Auftragsart kann der KUNDE den Übersetzungstext in sein persönliches Kundenportal hochladen oder den Übersetzungstext in ein dafür vorgesehenes Feld eingeben. Der Preis wird sodann kalkuliert; der KUNDE kann durch Anklicken des Buttons „individuelles Angebot anfordern“ ein unverbindliches Angebot einholen.

2.5 Mit Anklicken des Buttons „Preis akzeptieren und zahlungspflichtige Bestellung auslösen“ bzw. „direkt bestellen“ wird der Bestellvorgang abgeschlossen. LEGINDA bestätigt den Zugang des Auftrags automatisiert via E-Mail. Ein Vertrag kommt noch nicht zustande.

2.6 Mittels einer gesonderten Annahmeerklärung via E-Mail, nach Prüfung des Auftrags durch LEGINDA, kommt der Übersetzungsvertrag zustande, soweit nicht eine Sofortzahlungsoption vereinbart wurde (PayPal, Kreditkarte). In diesen Fällen gilt der Vertrag mit Zahlung als abgeschlossen. LEGINDA behält sich in diesen Fall ein drei tägiges Rücktrittsrecht vor, welches u.a. ausgeübt werden kann, soweit für die passende Sprachkombination kein Übersetzer gefunden wird; oder wenn der KUNDE strafbare Inhalte in Auftrag gibt. LEGINDA erstattet in diesem Fall unverzüglich die vom KUNDEN getätigte Zahlung zurück.

2.7 Der Vertrag kommt mit der LEGINDA GmbH, Bleichstraße 27, 66111 Saarbrücken zustande.

  1. Leistungsumfang

3.1 LEGINDA fertigt die Übersetzungen zu den vereinbarten Bedingungen an.

3.2 Der KUNDE erkennt an, dass bei der Bestellung einer einfachen Übersetzung ausschließlich die in der Vorlage enthaltenen Inhalte übersetzt werden. LEGINDA ist nicht verpflichtet die Vorlage oder den übersetzten Text auf Sinnhaftigkeit zu prüfen.

3.3 LEGINDA kann die Übersetzung des Textes zurückweisen.

3.4 Die Lieferung von digitalen Inhalten erfolgt per Übersendung eines Downloadlinks oder per Anhang einer E-Mail.

3.5 Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von den Vertragsparteien ausdrücklich vereinbart wurden. Im Falle höherer Gewalt und von Umständen die LEGINDA nicht zu vertreten hat, verlängert sich die Lieferungsfrist entsprechend. Die Lieferzeit wird dem KUNDEN im Rahmen des Bestellvorgangs mitgeteilt. Verzögerungen teilt LEGINDA dem KUNDEN mit.

3.6 LEGINDA ist zu Teilleistungen berechtigt. LEGINDA informiert den KUNDEN in diesem Fall gesondert.

  1. Speicherung der Übersetzungstexte

4.1 LEGINDA erstellt für jeden KUNDEN eine kundenspezifische Übersetzungsdatenbank. Diese dient der schnelleren, effizienteren und kostengünstigeren Bearbeitung etwaiger Folgeaufträge. Der KUNDE ist berechtigt jederzeit diese Datenbank ohne zusätzliche Kosten von LEGINDA herauszuverlangen.

4.2 Der Übersetzungstext wird von LEGINDA nach den gesetzlichen Regelungen gespeichert und gelöscht.

  1. Vertragsausführung durch Dritte

5.1 LEGINDA ist berechtigt, sich bei der Erbringung der Übersetzungsleistung geeigneter und überprüfter Dritter zu bedienen. Kontakte zwischen LEGINDA und den Übersetzern bedürfen der Einwilligung durch LEGINDA.

5.2 LEGINDA weist die Übersetzer an, nach Auftragserledigung alle vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zu löschen.

  1. Widerrufsrecht

6.1 Widerrufsbelehrung

Ist der KUNDE Verbraucher, so ist er berechtigt, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit Abschluss des Vertrages.

Um das Widerrufsrecht auszuüben muss der KUNDE mittels ausdrücklicher Erklärung über den Entschluss den Vertrag zu widerrufen, LEGINDA in Kenntnis setzen.

Die Widerrufserklärung ist postalisch oder per E-Mail möglich und an LEGINDA GmbH, Bleichstraße 27, 66111 Saarbrücken, Telefon: 0681 940 300 5, info@leginda.com zu richten.

6.2 Widerrufsfolgen

Wenn KUNDE den Vertrag widerruft, hat der LEGINDA dem KUNDEN alle Zahlungen unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei LEGINDA eingegangen ist. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das KUNDE bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat. In keinem Fall werden dem Nutzer wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Ende der Widerrufsbelehrung

6.3 Verlust des Widerrufsrechts

Soweit der KUNDE als Verbraucher im Rahmen des Vertragsschlusses ausdrücklich zustimmt, dass mit der Übersetzung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, wird er durch einen gesonderten Hinweis während des Bestellvorgangs darauf aufmerksam gemacht, dass er damit sein Widerrufsrecht verliert.

  1. Preise

7.1 Es gelten die am Tag der Bestellung im persönlichen Kundenportal angezeigten Nettopreise zzgl. der angezeigten gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise werden in Euro, US-Dollar und Britisches Pfund angegeben.

7.2 Im Einzelfall können bei grenzüberschreitenden Lieferungen geänderte Umsatzsteuersätze gelten.

  1. Zahlungsmittel

8.1 Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Payment-Service-Provider PAYONE (www.payone.de, PAYONE GmbH, Fraunhoferstr. 2-4, 24118 Kiel). Bei Verwendung eines Treuhandservice/ Zahlungsdienstleisters ermöglicht dieser LEGINDA und dem KUNDEN, die Zahlung untereinander abzuwickeln. Dabei leitet der Treuhandservice/ Zahlungsdienstleister die Zahlung des KUNDEN an LEGINDA weiter. Weitere Informationen können der Internetseite des jeweiligen Treuhandservices/ Zahlungsdienstleisters entnommen werden. Für den Zahlungsdienst PAYONE gelten die eigenen AGB https://www.bspayone.com/downloads/agb/10700_DE-AGB_0918.pdf .

8.2 Der Kunde kann zwischen folgenden Zahlungsoptionen wählen:

  • Zahlungsdienstleister (PayPal)
  • Kreditkarte

8.3 Zahlung mittels PayPal
LEGINDA akzeptiert Gutschriften auf ihrem PayPal-Konto. Dies erfolgt erfüllungshalber (§ 364 II BGB). Anbieter ist PayPal (Europe) S.à.r.l. & Cie, S.C.A., 5. Etage, 22-24 Boulevard Royal, L-2449, Luxemburg. Die Vertragsbeziehung zwischen PayPal und seinen Kunden richtet sich ausschließlich nach den Nutzungsbedingungen von PayPal.

8.4 Zahlung mittels Kreditkarte
Bei Zahlung per Kreditkarte wird diese sofort belastet.

8.5 LEGINDA behält sich vor ausgewählten KUNDEN die Zahlungsoption mittels Rechnung anzubieten. Bei Lieferung gegen Rechnung ist diese sofort, spätestens 15 Tage ab Rechnungsdatum, zur Zahlung fällig.

8.6 Es besteht kein Anspruch des KUNDEN auf Nutzung eines bestimmten Zahlungsmittels.

8.7 Aufrechnungsrechte stehen KUNDEN, die UNTERNEHMER sind, nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten bzw. von LEGINDA anerkannt sind oder die sich gegenüberstehenden Forderungen auf demselben Rechtsverhältnis beruhen. Dieses Aufrechnungsverbot gilt nicht für KUNDEN, die Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind

  1. Pflichten des KUNDEN

9.1 Der KUNDE hat den zu übersetzenden Text in einer bearbeitungsfähigen Version LEGINDA zur Verfügung zu stellen. Er kann LEGINDA Anweisungen für die Übersetzung zur Hand geben.

9.2 Für die Rechtmäßigkeit der zu übersetzenden Inhalte, die der KUNDE LEGINDA übermittelt, haftet nur der KUNDE. LEGINDA ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Sollte LEGINDA aufgrund der Übersetzung solcher Inhalte von Dritten auf Unterlassung oder auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, so stellt der KUNDE LEGINDA von allen Ansprüchen frei.

9.3 Die Abnahme der Übersetzungsleistung, einschließlich der Teilleistungen, ist Hauptpflicht des Kunden. Lehnt der KUNDE die Abnahme ab oder unterlässt er diese ohne gesetzliche Rechtfertigung, so befindet er sich ohne weitere Mahnung in Annahmeverzug und haftet für die entstandenen Schäden. Die Abnahme gilt nach herunterladen der Übersetzung bzw. Öffnen des Dokuments und Prüfung innerhalb von 24h nach Herunterladen/Öffnen durch den KUNDEN als erteilt.

9.4 LEGINDA gestattet die Verwendung der Übersetzung erst mit vollständiger Bezahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung. LEGINDA ist berechtigt die Verwendung durch den Kunden bei nicht gezahlter Vergütung zu untersagen und die Herausgabe/Löschung jeglicher Kopien vom Kunden zu fordern.

9.5 Der KUNDE ist nicht berechtigt vor vollständiger Bezahlung Dritten Zugang zu den Übersetzungen zu verschaffen.

  1. Gewährleistung

10.1 Die Gewährleistung für Übersetzungen, die durch Übersetzer angefertigt werden, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften gemäß §§ 634 ff BGB in Verbindung mit der Auftragsart der Übersetzung.

10.2 Die Gewährleistung für neuromaschinelle Übersetzungen (reine Dienstverträge) richtet sich nach den allgemeinen Regelungen. LEGINDA übernimmt keine Gewährleistung für die inhaltliche Richtigkeit dieser Übersetzungen.

10.3 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche für UNTERNEHMER beträgt 12 Monate ab Abnahme bzw. Lieferung der Übersetzung.

  1. Haftung

11.1 LEGINDA haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von LEGINDA oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer von LEGINDA gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.

11.2 LEGINDA haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch sie oder einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

  1. Nutzungsrecht – Rechtsmängel

12.1 Soweit zu Gunsten LEGINDA oder ihrer Erfüllungsgehilfen im Rahmen der Übersetzung Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte entstehen, räumt LEGINDA dem KUNDEN zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung der vertraglich vereinbarten Leistung, das räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht (einfaches Nutzungs- und Verwertungsrecht) an der Übersetzung ein.

12.2 Veröffentlichungen von Übersetzungen sind dem KUNDEN bei einer Übersetzung mit Korrektorat oder Lektorat gestattet. Bei einfachen Übersetzungen (und neuromaschinellen Übersetzungen) übernimmt LEGINDA keine Gewährleistung bezüglich der inhaltlichen Richtigkeit.

12.3 Der KUNDE ist nach folgenden Regelungen berechtigt das durch LEGINDA übertragene Nutzungsrecht an Dritte weiterzugeben:

  • Der Dritte verpflichtet sich auf Veranlassung durch den KUNDEN schriftlich und unmittelbar gegenüber LEGINDA diese AGB einzuhalten.
  • Einer Übertragung von Nutzungsrechten auf einen Dritten durch den KUNDEN ist erst mit der Zustimmung von LEGINDA wirksam. LEGINDA ist zur Zustimmung verpflichtet, soweit keine wichtigen Gründe entgegenstehen. Erfolgt die Zustimmung durch LEGINDA nicht innerhalb von 14 Kalendertagen, gilt die Zustimmung als erteilt.
  • LEGINDA kann den Vertrag über die Einräumung des Nutzungsrechts aus wichtigem Grund durch schriftliche Kündigung beenden.

12.4 LEGINDA gewährleistet, dass an den Übersetzungen keine Rechte Dritter entgegenstehen. LEGINDA verschafft dem KUNDEN eine rechtliche einwandfreie Nutzung der Produkte. Der KUNDE informiert LEGINDA unverzüglich in Textform, falls Dritte Schutzrechte (u.a. Urheber- oder Markenrechte) an den Übersetzungen geltend machen. Der KUNDE ermächtigt LEGINDA die rechtliche Auseinandersetzung allein zu führen. Der KUNDE ist in diesem Fall nicht berechtigt Ansprüche eines Dritten ohne Zustimmung von LEGINDA anzuerkennen. LEGINDA stellt den KUNDEN von einer Inanspruchnahme frei und trägt die Kosten der rechtlichen Auseinandersetzung, soweit der KUNDE sich an seine vertraglichen Pflichten gehalten hat.

12.5 Die Verjährungsfrist dieser Ansprüche gegenüber UNTERNEHMERN beträgt 12 Monate ab Abnahme bzw. Lieferung der Übersetzung.

  1. Geheimhaltung

LEGINDA wird die ihr im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangten Informationen über den KUNDEN sowie überlassenen Unterlagen und Materialien, vertraulich behandeln und verpflichtet sich, diese ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder zu verwenden oder zu verwerten noch an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht im Rahmen der Vertragserfüllung erforderlich ist. Die Weitergabe an Dritte zum Zweck der Übersetzung ist zulässig. LEGINDA verpflichtet sich, diese Dritten zur Geheimhaltung zu verpflichten. Diese Verpflichtung geht über das Vertragsverhältnis hinaus.

  1. Werbung – Marketing

LEGINDA ist berechtigt, die dem Vertrag zugrundeliegende Leistungserbringung unter namentlicher Nennung des KUNDEN als Referenzprojekt auf der Homepage zu kennzeichnen.

LEGINDA und der KUNDE sind berechtigt vom anderen Vertragspartner freigegebene Marken, Kennzeichen, Logos zu verwenden.

LEGINDA ist berechtigt registrierte Kunden für die Dauer der aktiven Registrierung (Nutzer hat einen aktiven Account) auf dem Porta,l schriftlich, per E-Mail oder telefonisch zu kontaktieren.

  1. Hinweis Art. 14 ODR – Verordnung

Verbraucher haben die Möglichkeit im Streitfall auf dem Portal „Ihr Europa“ unter http://europa.eu/youreurope(citizens/index_de.htm ein Online-Schlichtungsverfahren unter Hinzuziehung einer anerkannten Schlichtungsstelle durchzuführen. Die Online-Schlichtungsplattform der EU ist unter http://ec.europa.eu/condumers/ord/ zu erreichen.

Dieses Online-Schlichtungsverfahren ist keine zwingende Voraussetzung für das Anrufen der ordentlichen Gerichte, sondern stellt eine alternative Streitbeilegungsform dar.

  1. Schlussbestimmungen

16.1 Auf diese AGB findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Sofern von diesen AGB Abschriften in anderen Sprachen als Deutsch gefertigt worden sein sollten, ist einzig die deutsche Fassung rechtsverbindlich.

16.2 Für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliche-rechtliches Sondervermögen ist Saarbrücken ausschließlicher Gerichtsstand. Die Befugnis von LEGINDA vor einem anderen Gericht zu klagen bleibt davon unberührt.

16.3 LEGINDA behält sich vor, die vorliegenden Nutzungsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht. Dieser ist insbesondere gegeben, wenn LEGINDA ihr Leistungsangebot erweitert/ändert oder bei Änderung der Rechtslage. LEGINDA wird dem KUNDEN eine Änderung rechtzeitig vorab mitteilen und ihm eine angemessene Frist einräumen dieser Änderung zu widersprechen. Widerspricht der KUNDE nicht innerhalb dieser Frist, so gilt dies als Zustimmung. In der Mitteilung über die geplante Änderung wird LEGINDA auf die Bedeutung der Widerrufsfrist besonders hinweisen.

LEGINDA GmbH
Stand: Juni 2020

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