Namen sind weit mehr als bloße Etiketten. Sie sind Ausdruck von Identität, Kultur und Familiengeschichte. Kein Wunder also, dass das Namensrecht international äußerst vielfältig geregelt ist. Während manche Länder großen Wert auf Tradition legen, räumen andere mehr Spielraum für Individualität ein. Mit der Reform des deutschen Namensrechts zum 1. Mai 2025 hat sich auch in Deutschland einiges verändert. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die neuen Regelungen und werfen einen Blick auf interessante (inter)nationale Besonderheiten – von Friesland bis Island und von Spanien bis zu den sorbischen Minderheiten.
Reform des deutschen Namensrechts 2025
Zum 1. Mai 2025 ist in Deutschland ein modernisiertes Namensrecht in Kraft getreten. Ziel der Reform ist es, mehr Gestaltungsfreiheit und Gleichberechtigung bei der Namensgebung zu ermöglichen. Zu den wichtigsten Neuerungen zählen:
- Doppelnamen für Kinder: Eltern dürfen künftig Doppelnamen aus beiden Familiennamen vergeben – ohne dass dafür besondere Gründe vorliegen müssen. Dies war zuvor nur sehr eingeschränkt möglich.
- Namensänderung bei Stiefkindadoption: Auch bei einer Adoption durch den neuen Ehepartner eines Elternteils soll künftig einheitlicher und flexibler mit Namensänderungen umgegangen werden können.
- Berücksichtigung regionaler Traditionen: Minderheitenrechte wie das friesische oder sorbische Namensrecht wurden ausdrücklich gestärkt.
Diese Entwicklungen zeigen, dass das deutsche Recht sich zunehmend an Regelungen in anderen europäischen Ländern angleicht, dabei jedoch kulturelle Eigenheiten bewahrt oder wieder ermöglicht
Friesisches Namensrecht: Sonderfall in Deutschland
Das friesische Namensrecht weicht in mancher Hinsicht vom allgemeinen deutschen Namensrecht ab. Es erlaubt etwa eine eigenständige Bildung von Vornamen, häufig unter Verwendung des traditionellen Suffixes „-je“ (z. B. „Antje“, „Haukje“).
Besonders relevant ist dabei die patronymische Namensbildung: Auch wenn sie lange nicht offiziell angewendet wurde, war in Friesland traditionell die Bildung von Nachnamen nach dem Vornamen des Vaters (z. B. „Janssen“ – Sohn des Jan) üblich. Die Reform 2025 stärkt das Recht auf Erhalt friesischer Namensformen, auch bei behördlichen Namensänderungen.
Nun kann auch der Name der Mutter als Familienname (z. B. „Lisas“ – Tochter von Lisa) an das Kind weitergegeben werden.
Interessant dabei: Es ist kein Nachweis über eine friesische Herkunft oder Verbundenheit erforderlich. Friesische Namen führen kann künftig, wer sich friesisch fühlt.
Weibliche Formen von Familiennamen im Sorbischen und Wendischen
In den sorbischen/wendischen Sprachgemeinschaften in Sachsen und Brandenburg ist es üblich, dass weibliche Familiennamen eine eigene grammatische Form erhalten. Aus „Nowak“ wird beispielsweise bei einer Frau „Nowakowa“.
Diese Besonderheit ist seit jeher kulturell verankert, wurde aber nicht in offiziellen Dokumenten genutzt, sondern lediglich inoffiziell. Durch das reformierte Namensrecht 2025 wird diese Form ausdrücklich anerkannt und geschützt. Diese Namen müssen also nicht länger nur auf den mündlichen Sprachgebraucht beschränkt sein, sondern können wieder offiziell geführt werden.
Weitergabe von Familiennamen in Spanien und Lateinamerika
In Spanien und vielen Ländern Lateinamerikas ist es üblich, dass eine Person zwei Nachnamen trägt:
- Den ersten Familiennamen des Vaters
- Den ersten Familiennamen der Mutter
Beispiel: Ein Kind, Fernando, mit dem Vater „Carlos García López“ und der Mutter „María Torres Ruiz“ heißt „Fernando García Torres“.
Seit einigen Jahren können Eltern in Spanien die Reihenfolge der Nachnamen frei wählen, sofern sie sich einig sind. Auch hier zeigt sich ein Trend zu mehr Gleichberechtigung und individueller Gestaltung.
Nachnamen in Island: Patronym oder Matronym statt Familienname
Ein besonders spannender Sonderfall im internationalen Vergleich ist Island, wo Nachnamen nicht vererbt, sondern gebildet werden – ähnlich also, wie traditionell im Friesischen:
- Der Nachname setzt sich aus dem Vornamen eines Elternteils und der Endung -son („Sohn“) oder -dóttir („Tochter“) zusammen.
- Beispiel: Ein Mann namens Jón, dessen Sohn Karl heißt, würde den Vornamen an ihn als „Karl Jónsson“ weitergeben.
- Alternativ sind auch Matronyme erlaubt, also die Ableitung vom Namen der Mutter, wie beispielsweise bei der Athletin Thuri Helgadottir.
In Island gibt es also keine festen Familiennamen im klassischen Sinn, was die genealogische Nachverfolgung zwar erschwert, aber die individuelle Identität stärkt.
Einheit und Vielfalt im internationalen Namensrecht
Das internationale Namensrecht ist ein Spiegel gesellschaftlicher und kultureller Vielfalt. Während Länder wie Island oder Spanien mit individuellen und traditionsreichen Systemen arbeiten, nähert sich das deutsche Namensrecht mit der Reform von 2025 einer größeren Flexibilität an – ohne regionale und kulturelle Besonderheiten zu vernachlässigen.
Für Sprachdienstleister, Übersetzerinnen und Übersetzer sowie international tätige Unternehmen ist ein Grundverständnis dieser Unterschiede essenziell – nicht nur bei der Übersetzung von Personenstandsdokumenten, sondern auch im interkulturellen Dialog.
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