Alternativen zum Übersetzerstudium

Die Zulassung zu einem Übersetzerstudium an deutschen Universitäten ist mit einer guten Abiturnote verbunden. Der Numerus Clausus steht dabei allerdings nicht fest, wie bei vielen anderen Studiengängen, sondern ergibt sich aus der Bewerberanzahl. Für ein Studium an einer Fachhochschule genügt das Fachabitur, jedoch meist ebenfalls mit guter Note. Hat man einen Studienplatz ergattert, absolviert man heutzutage zunächst einen Bachelorstudiengang und darf sich nach Abschluss „Übersetzer Bachelor (B.A.)“ nennen. Anschließend können die Studenten noch ein Masterstudium anhängen, womit sie sich zum „Übersetzer Master (M.A.)“ qualifizieren und ihre Berufschancen verbessern. Vor wenigen Jahren löste dieses System den alten Diplomstudiengang ab.

Wird man nicht zu einem Übersetzerstudium zugelassen, gibt es die Möglichkeit, bei einem staatlichen Prüfungsamt eine Prüfung abzulegen, die bei Bestehen zum Tragen des Titels „staatlich geprüfter Übersetzer“, bzw. „staatlich geprüfter Dolmetscher“ berechtigt. Zwar ist der Begriff „Übersetzer“ in Deutschland nicht geschützt, Auftraggeber und v. a. Arbeitgeber achten jedoch fast immer auf die Qualifikation.

Nach Abschluss eines Studiums oder dem Bestehen der staatlichen Prüfung können sich die Übersetzer und Dolmetscher beim jeweiligen Landgericht oder Oberlandesgericht vereidigen lassen. Vereidigte Übersetzungen sind (in Deutschland) erforderlich, wenn einem Dokument vor Gericht Rechtswirkung verliehen werden soll, wie z. B. bei Verträgen, Urkunden und Zeugnissen.

Möchte man jedoch trotz Ablehnung für ein Übersetzerstudium ein Studium oder eine Ausbildung absolvieren, bieten sich Abiturienten natürlich viele weitere Fremdsprachenberufe, wie Fremdsprachenlehrer, Fremdsprachenkorrespondent, Fremdsprachensekretär, Fremdsprachenassistent, Fremdsprachenhostess, Wirtschaftsassistent für Fremdsprachen u. v. m.

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Quellen:

http://www.beeidigte-uebersetzer.de/

http://www.aticom.de/de/Service/Ausbildung_und_Studium.cfm

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